1. Auftragsentgegennahme
Für die Durchführung von Reinigungs- und Reparaturarbeiten gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Auftragserteilung akzeptiert der Kunde diese Bedingungen. Wir verpflichten uns, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen auszuführen. Die Art der Behandlung bleibt uns überlassen.
2. Eingangskontrolle des Reinigungsgutes
In der Eingangskontrolle wird das Reinigungsgut auf bestehende Schäden kontrolliert und auf Grund der Eigenschaften und oder Verschmutzung der entsprechenden Weiterbehandlung zugeführt. Für Schäden, die durch frühere unsachgemässe oder fahrlässige Behandlung oder Bearbeitung entstehen, haften wir nicht. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die durch die Beschaffenheit der Ware, wie zum Beispiel ungenügende Festigkeit (morsch, schwache Nähte, Grundgewebedefekte), ungenügende Stabilität der Färbungen, verursacht durch chemische Einflüsse (stark alkalische oder säurehaltige Putzmittel, Urin usw.) oder unechte Färbungen die erst im Laufe der Bearbeitung zu Tage treten. Ferner übernehmen wir keine Haftung für Fransen, die durch den Gebrauch ausgequetscht, aber wegen dem verklebenden Schmutz vor der Wäsche noch ganz erschienen.
3. Fleckenentfernung
Die durch den normalen Wasch- oder Reinigungsprozess nicht entfernbaren Flecken, werden speziell von Hand, soweit entfernt, als dies ohne Schädigung von Farbe und Gewebe möglich erscheint. Eine Garantie für restlose Entfernung von Flecken aus färbenden oder ätzenden Substanzen kann nicht Gegenstand des erteilten Auftrages sein.
4. Liefertermine
Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Ersatzansprüche, gleich welcher Art, können aus verspäteter Lieferung nicht abgeleitet werden.
5. Beanstandungen
Beanstandungen müssen sofort, jedoch spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Warenempfang erfolgen. Nach dieser Frist erlöschen eventuelle Mängelansprüche.
6. Haftung
Jede Haftung für Schäden, die auf Mängel am eingelieferten Gut zurückzuführen sind, wird abgelehnt (siehe Abs. 2). Für die Haftung aus Schäden durch Einbruch, Feuer oder Wasser im Betrieb der Firma MURI-TEX GmbH, sowie in deren Transportfahrzeugen, gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen.
7. Zahlungsbedingung
Falls nichts anderes vereinbart wurde, ist Barzahlung bei Erhalt des gereinigten Gutes zu erbringen.
8. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten ist der Gerichtsstand in 6010 Kriens.
– Allgemeine Lieferbedingungen MURI-TEX GmbH
– Allgemeine Geschäftsbedingungen (Verband Textilpflege Schweiz VTS)